AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

DLS-Schmitt

(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr).

  • Allgemeine Bestimmungen

1.

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firmen, DLS-Schmitt, (nachfolgend zusammen „Verwender“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB werden Bestandteil aller Verträge, die der Verwender mit seinen Vertragspartnern über die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen abschließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an den Vertragspartner ohne nochmalige gesonderte Vereinbarung

1.1.

Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verwender ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verwender auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen

1.2.

Abweichende Vereinbarungen gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.


2. Angebot, Leistungsumfang, Vertragsabschluss

2.1.

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe der persönlichen Daten des Kunden und durch Anklicken des Buttons 'Bestellung absenden' im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Shopbetreibers oder Lieferung der Waren zustande. Sollte der Kunde binnen 5 Tagen keine Auftragsbestätigung oder Lieferung vom Shopbetreiber erhalten, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

 

 

2.2.

Alle Vertragsangebote des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr. Bestellungen und Aufträge kann der Verwender innerhalb von 14 Tagen annehmen.

2.3.

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verwender und Vertragspartner ist ausschließlich der schriftlich geschlossene Kauf-, Werk- oder Mietvertrag unter Einbeziehung dieser AGB maßgeblich. Mündliche Zusagen des Verwenders vor Abschluss des Kauf-, Werk- oder Mietvertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.

2.4.

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme vom Geschäftsführer sind die Mitarbeiter des Verwenders nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.


3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

3.1.

Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

3.2.

Die Preise gelten ab Lager.

Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt.

3.3.

Werden Änderungswünsche des Vertragspartners berücksichtigt, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.


4. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

4.1.

Soweit keine ausdrücklich anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen sofort ab Kauf/Rechnungsdatum fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.

 

4.2.

Gegenüber Unternehmern berechnen wir bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz.

4.3.

Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten. Schecks und eingereichte Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.

4.4.

 Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir zur Zurückbehaltung unserer Lieferungen, auch aus anderen Aufträgen, berechtigt.

 

5. Verarbeitung der Produkte

5.1 Wir übernehmen keine Haftung für fehlerhafte Verarbetung der Produkte

 

6. % Sale

6.1 Sind Artikel, welche vom Wiederruf ausgeschlossen sind.

7.

Liefer-/Ausführungsfrist

7.1.

Die Angabe eines Liefer-/Ausführungszeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Vertragspartner die seinerseits erforderliche Mitwirkungshandlung verzögert oder unterlässt. Dasselbe gilt, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

8.

 Eigentumsvorbehalt

8.1

 Der Verwender behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung vor.

8.2

Der Vertragspartner ist zu einem Weiterverkauf der verkauften Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs befugt. Die aus einem Verkauf entstehenden Forderungen oder solche Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, tritt er bereits jetzt sicherungshalber an den Verwender ab. Der Verwender ermächtigt den Vertragspartner widerruflich, die an den Verwender abgetretene Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf kann nur im Verwertungsfall erfolgen.

8.3

 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Sicherungsübereignung, Verpfändung, Vermietung der Vorbehaltsware nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Die aus einer Vermietung entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner hiermit an den Verwender ab.

8.4

Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Vertragspartner sie unverzüglich auf das Eigentum des Verwenders hinweisen und den Verwender darüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verwender die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner dem Verwender.

9.

Gewährleistung

9.1

Die Gewährleistungspflicht des Verwenders ist im Rahmen eines Kaufgeschäfts wie folgt beschränkt:

9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung neu hergestellter Sachen

gegenüber Unternehmern ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung.

9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung.

9.4 Der Verwender behält sich gegenüber Unternehmern das Recht vor, etwaige Mängel durch Reparatur oder Ersatzlieferung (nach Wahl des Verwenders) kostenfrei zu beseitigen. Sollten mehrere Nachbesserungsversuche fruchtlos bleiben oder sollte eine dem Verwender gesetzte Nachfrist zur Mängelbeseitigung, durch dessen Verschulden fruchtlos verstreichen, so hat der Vertragspartner ein Rücktrittsrecht.

9.5 Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt gegenüber Unternehmern unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung von Sachmängel.

9.6 Die Gewährleistungspflicht des Verwenders ist im Rahmen eines Werksgeschäfts wie folgt beschränkt:

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien sind der Produktinformation zu entnehmen

9.6.1 Bei Werkleistungen, die nicht die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand haben, ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt.

9.6.2 Etwaige Mängel beseitigt der Verwender durch Reparatur oder Neuherstellung des Werkes (nach Wahl des Verwenders) kostenfrei. Sollten mehrere Nachbesserungsversuche fruchtlos bleiben oder sollte eine dem Verwender gesetzte Nachfrist zur Mängelbeseitigung, durch dessen Verschulden fruchtlos verstreichen, so hat der Vertragspartner ein Rücktrittsrecht.

9.7 Die Gewährleistungspflicht des Verwenders ist im Rahmen eines Vermietungsgeschäfts wie folgt beschränkt:

 

10

Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

10.1

Die Haftung des Verwenders auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkt.

10.2

Jegliche Haftung des Verwenders wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

10.3

Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Verwender auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt A.8 Aufrechnung und Zurückbehaltung

10.4

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

 

11. WIDERRUFSBELEHRUNG für die Lieferung von Waren

Widerrufsbelehrung

11.1. Widerrufsrecht

Sie könen Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

DLS-Schmitt

Sascha Schmitt

Landersstr. 8

99837 Fernbreitenbach

E-mail: servicepartner-schmitt@gmx.de

 

11.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.  Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


12. Kostentragungsvereinbarung bei Ausübung des Widerrufsrechts

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.


Sonderbedingungen Gerätevermietung

1 Beginn und Ende der Mietzeit

1.1 Die Mietzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mietsache zur Abholung durch den Verwender bereit gestellt wird oder – soweit vereinbart – an den Vertragspartner ausgeliefert wird.

1.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Lieferschein bei Anlieferung /Rückgabe der Mietsache zu unterzeichnen. Soweit dies nicht möglich ist, verpflichtet sich der Vertragspartner den ihm übersandten Lieferschein unverzüglich unterzeichnet zurückzusenden. Erfolgt dies nicht, so erkennt der Vertragspartner den Lieferschein als inhaltlich richtige und rechtsverbindliche Rechnungsgrundlage an.

1.3 Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, hat der Vertragspartner nach Ausgebrauch der Mietsache dem Verwender schriftlich die Freigabe zu melden. Erfolgt der Eingang der Freimeldung nach 12 Uhr mittags, so endet der Mietvertrag am darauf folgenden Werktag. Geht die Freimeldung freitags nach 12 Uhr ein, so endet der Mietvertrag am darauf folgenden Montag.

1.4 Für den Fall der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Mietzeit durch den Vertragspartner ist der Verwender berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Tag den vereinbarten Mietzins zu berechnen. Darüber hinausgehende Rechte des Verwenders wegen der verspäteten Rückgabe bleiben unberührt.

1.5 Werden bei der Rückgabe oder Rücknahme Schäden, eine Wartungsbedürftigkeit oder sonstige Mängel an der Mietsache festgestellt, welche der Vertragspartner zu vertreten hat und insbesondere auf die Verletzung vertraglicher Pflichten des Vertragspartners oder auf die Beschädigung der Mietsache während der Mietdauer zurückzuführen sind, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die Kosten für die erforderliche Reparatur- und Wartungsarbeiten zu tragen. Um die Dauer dieser Arbeiten verlängert sich das Mietverhältnis. Der Verwender prüft die Mietsache bei Rücknahme und wird den Vertragspartner über Art und Umfang festgestellter Schäden unverzüglich informieren (Rücknahme/Prüfprotokoll).

1.6 Bei Rückgabe der Mietsache sind Energieträgermengen vom Verwender nicht zu vergüten.

2 Übergabe / Überlassung der Mietsache

2.1 Der Verwender hat die Mietsache in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zur Abholung bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen. Mit der Abholung / Absendung geht die Gefahr der Beförderung auf den Vertragspartner über.

3 Verlust der Mietsache

3.1 Der Vertragspartner hat die Mietsache gegen Diebstahl, Feuer, Einbruch-und Wasserschäden zu sichern. Der Einschluss der Mietsache in die entsprechende Versicherung des Vertragspartners bzw. die Betriebshaftpflichtversicherung ist Sache des Vertragspartners.

3.2 Der Vertragspartner übernimmt die volle Verantwortung für die Mietsache. Er trägt die Gefahr des Verlustes, des Diebstahls und sämtlicher Beschädigungen der Mietsache. In einem solchen Fall ist der Verwender berechtigt, Schadensersatzansprüche in Höhe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Verlustes oder Diebstahls der Mietsache, geltend zu machen. Soweit der Vertragspartner nicht nachweist, dass der Schaden geringer ist, ist der Verwender auf jeden Fall berechtigt, 50% des Neuwertes der Mietsache zu berechnen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche, insbesondere durch entgangene Mieteinnahmen, bleibt dem Verwender vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind sofort zur Zahlung fällig.

3.3 Die Verantwortung des Vertragspartners für die Mietsache endet erst bei Rückgabe bzw. mit Abholung durch den Verwender.

4 Sorgfaltspflichten des Vertragspartners

4.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet,

4.1.1 die Mietsache bestimmungsgemäß und fachgerecht zu nutzen,

4.1.2 für die sach- und fachgerechte Pflege zu sorgen,

4.1.3 den Verwender bei einem Ausfall der Mietsache sofort zu benachrichtigen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt eigene Reparaturversuche zu unternehmen. Kosten hierfür hat der Vertragspartner zu tragen.

4.1.4 die Mietsache bei Beendigung der Mietzeit im ursprünglichen Zustand mit sämtlichem Zubehör zurückzugeben.

5 Sonstige Pflichten des Vertragspartners

5.1 An der Mietsache dürfen keinerlei Änderungen vorgenommen werden.

5.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet Änderungen des Ortes der Aufstellung der Mietsache mitzuteilen. Werden Geräte durch den Verwender auf Baustellen angeliefert bzw. aufgestellt, dürfen die Geräte nur mit Zustimmung des Verwenders an anderen Baustellen eingesetzt werden.

5.3 Alle Betriebskosten der Mietsache trägt der Vertragspartner.

5.4 Bei auftretenden Fehlfunktionen, Schäden oder Ausfall der Geräte ist der Verwender unverzüglich schriftlich zu informieren. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

B.5.5 Eigentumsschilder, Kennzeichen oder die Firmenbeschriftung des Verwenders an der Mietsache oder deren Zubehör, dürfen weder entfernt noch abgeändert oder entstellt werden.

5.6 Die Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

5.7 Die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften bzw. sonstige gesetzliche Vorschriften ist Sache des Vertragspartners, dieser hat sich selbst über die einschlägigen Vorschriften zu informieren. Eine Einweisung oder ein Hinweis ist seitens des Verwenders nicht geschuldet.

5.8 Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Verwender für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, durch ihn beauftragter Transportpersonen/-unternehmen sowie im Falle der Beschädigung der Mietsache für das Verschulden von Dritten.

Sonstige allgemeine Bestimmungen

1 Gerichtsstand

1.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verwenders. Ist der Vertragspartner Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

2 Erfüllungsort

2.1 Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht ist der Sitz des Verwenders.

3 Sonstige Bestimmungen

3.1 Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

3.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt den Bestand der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten ergänzend diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Stand: 10/2016

 

 

 

 

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